Die Arbeit untersucht die Wirkungen der Business Judgment Rule gem. § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG im Haftungsprozess gegen Organmitglieder aus prozessrechtlicher Perspektive unter Einbezug der Rechtslage in den USA. Ausgehend vom Rezeptionsgedanken wird zunächst die Rechtslage in den USA. dargestellt. Hierbei zeigt sich, dass die Business Judgment Rule in unterschiedlichen Phasen des Zivilverfahrens mit unterschiedlichen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast Bedeutung erlangt. Diese bislang wenig beachteten Strukturunterschiede führen zu Bedenken gegen das in Deutschland vorherrschenden Verständnis einer zweistufigen gerichtlichen Prüfung mit unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben. In einem zweiten Teil wird sodann die Beweislast im Organhaftungsprozess in den Blick genommen und vor allem aus rechtshistorischer und teleologischer Perspektive erhebliche Kritik am herrschenden Verständnis der Beweislastumkehr in § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG geäußert.
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