Ist der Vindikationsanspruch erloschen, nicht mehr durchsetzbar oder ausgeschlossen, können Eigentum und Besitz dauerhaft auseinanderfallen, wenn der Eigentümer seine dingliche Berechtigung nicht einbüßt - es entsteht ein dominium sine re. Dieser nicht zuletzt aufgrund der einhergehenden Folgeproblematiken wenig erstrebenswerte Rechtszustand kann unter anderem auf die Verjährung des Vindikationsanspruchs (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB), die Zusendung unbestellter Ware (§ 241a Abs. 1 BGB) und das Verlangen von Schadensersatz anstatt des Vindikationsanspruchs (§ 281 Abs. 1 BGB) zurückgehen. Der Autor…mehr
Ist der Vindikationsanspruch erloschen, nicht mehr durchsetzbar oder ausgeschlossen, können Eigentum und Besitz dauerhaft auseinanderfallen, wenn der Eigentümer seine dingliche Berechtigung nicht einbüßt - es entsteht ein dominium sine re. Dieser nicht zuletzt aufgrund der einhergehenden Folgeproblematiken wenig erstrebenswerte Rechtszustand kann unter anderem auf die Verjährung des Vindikationsanspruchs (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB), die Zusendung unbestellter Ware (§ 241a Abs. 1 BGB) und das Verlangen von Schadensersatz anstatt des Vindikationsanspruchs (§ 281 Abs. 1 BGB) zurückgehen. Der Autor untersucht sämtliche zu den genannten Fällen diskutierten Ansätze zur Auflösung des dominium sine re und verwirft diese überwiegend als nicht überzeugend. In diesem Zusammenhang wird die teleologische Extension von § 937 BGB als alternativer Lösungsansatz erarbeitet, der das dominium sine re mittels Eigentumserwerbs zugunsten des redlichen Besitzers eindämmen soll.
Jannik Bel begann sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps Universität in Marburg im Sommersemester 2015 und schloss das erste Staatsexamen im Juni 2019 ab. Promotionsbegleitend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Clifford Chance im Bereich Health Care, Life Science and Chemicals in Düsseldorf und am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Constantin Willems tätig. Im Oktober 2021 nahm er den juristischen Vorbereitungsdienst am LG Aachen auf. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte im April 2022 durch den Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg.
Inhaltsangabe
Einleitung
1. Das Phänomen des dominium sine re Begriffsbestimmung - Fallkonstellationen, die zu einer dauerhaften Trennung von Eigentum und Besitz führen können - Gründe für die Vermeidung des dominium sine re
2. Exkurs: Das dominium sine re im Kontext der Verjährung Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch Verjährung im Immobiliarsachenrecht - Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch Verjährung im Mobiliarsachenrecht - Fazit
3. Die Konstellation der »Chorarchiventscheidung« des BGH - Lösungsvorschläge zur Vermeidung des dominium sine re Schadensersatz statt der Vindikation - Ermittlung der Schadenshöhe - Wege zur Auflösung eines dominium sine re nach Anwendung des 281 BGB auf den Vindikationsanspruch
4. Das dominium sine re als Resultat des Verbraucherschutzes - 241a BGB Billigende Inkaufnahme des dominium sine re durch den Gesetzgeber? - Lösungsvorschläge zur Vermeidung des dominium sine re im Kontext des 241a BGB
Fazit: Die wesentlichen Untersuchungsergebnisse in Thesen
1. Das Phänomen des dominium sine re Begriffsbestimmung - Fallkonstellationen, die zu einer dauerhaften Trennung von Eigentum und Besitz führen können - Gründe für die Vermeidung des dominium sine re
2. Exkurs: Das dominium sine re im Kontext der Verjährung Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch Verjährung im Immobiliarsachenrecht - Dauerhafte Trennung von Eigentum und Besitz durch Verjährung im Mobiliarsachenrecht - Fazit
3. Die Konstellation der »Chorarchiventscheidung« des BGH - Lösungsvorschläge zur Vermeidung des dominium sine re Schadensersatz statt der Vindikation - Ermittlung der Schadenshöhe - Wege zur Auflösung eines dominium sine re nach Anwendung des 281 BGB auf den Vindikationsanspruch
4. Das dominium sine re als Resultat des Verbraucherschutzes - 241a BGB Billigende Inkaufnahme des dominium sine re durch den Gesetzgeber? - Lösungsvorschläge zur Vermeidung des dominium sine re im Kontext des 241a BGB
Fazit: Die wesentlichen Untersuchungsergebnisse in Thesen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497
USt-IdNr: DE450055826