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Ist der Vindikationsanspruch erloschen, nicht mehr durchsetzbar oder ausgeschlossen, können Eigentum und Besitz dauerhaft auseinanderfallen, wenn der Eigentümer seine dingliche Berechtigung nicht einbüßt - es entsteht ein dominium sine re. Dieser nicht zuletzt aufgrund der einhergehenden Folgeproblematiken wenig erstrebenswerte Rechtszustand kann unter anderem auf die Verjährung des Vindikationsanspruchs (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB), die Zusendung unbestellter Ware (§ 241a Abs. 1 BGB) und das Verlangen von Schadensersatz anstatt des Vindikationsanspruchs (§ 281 Abs. 1 BGB) zurückgehen. Der Autor…mehr

Produktbeschreibung
Ist der Vindikationsanspruch erloschen, nicht mehr durchsetzbar oder ausgeschlossen, können Eigentum und Besitz dauerhaft auseinanderfallen, wenn der Eigentümer seine dingliche Berechtigung nicht einbüßt - es entsteht ein dominium sine re. Dieser nicht zuletzt aufgrund der einhergehenden Folgeproblematiken wenig erstrebenswerte Rechtszustand kann unter anderem auf die Verjährung des Vindikationsanspruchs (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB), die Zusendung unbestellter Ware (§ 241a Abs. 1 BGB) und das Verlangen von Schadensersatz anstatt des Vindikationsanspruchs (§ 281 Abs. 1 BGB) zurückgehen. Der Autor untersucht sämtliche zu den genannten Fällen diskutierten Ansätze zur Auflösung des dominium sine re und verwirft diese überwiegend als nicht überzeugend. In diesem Zusammenhang wird die teleologische Extension von § 937 BGB als alternativer Lösungsansatz erarbeitet, der das dominium sine re mittels Eigentumserwerbs zugunsten des redlichen Besitzers eindämmen soll.
Autorenporträt
Jannik Bel begann sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps Universität in Marburg im Sommersemester 2015 und schloss das erste Staatsexamen im Juni 2019 ab. Promotionsbegleitend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Clifford Chance im Bereich Health Care, Life Science and Chemicals in Düsseldorf und am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Constantin Willems tätig. Im Oktober 2021 nahm er den juristischen Vorbereitungsdienst am LG Aachen auf. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte im April 2022 durch den Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg.