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In Unternehmen gilt es als best practice beim Verdacht von Compliance-Verstößen die Sachverhalte von spezialisierten Anwaltskanzleien aufklären zu lassen. Die wichtigste Erkenntnisquelle bei diesen Internal Investigations sind Mitarbeiterbefragungen. Unternehmensmitarbeiter müssen grundsätzlich bei Interviews Rede und Antwort stehen, auch zu eigenen Straftaten. Gelangen Interviewprotokolle oder Ermittlungsberichte in die Hände der Strafverfolger, drohen ihnen strafrechtliche Sanktionen. Zumal bei staatlichen Ermittlungen Schweige- und Aussageverweigerungsrechte bestehen, stellt sich die Frage,…mehr

Produktbeschreibung
In Unternehmen gilt es als best practice beim Verdacht von Compliance-Verstößen die Sachverhalte von spezialisierten Anwaltskanzleien aufklären zu lassen. Die wichtigste Erkenntnisquelle bei diesen Internal Investigations sind Mitarbeiterbefragungen. Unternehmensmitarbeiter müssen grundsätzlich bei Interviews Rede und Antwort stehen, auch zu eigenen Straftaten. Gelangen Interviewprotokolle oder Ermittlungsberichte in die Hände der Strafverfolger, drohen ihnen strafrechtliche Sanktionen. Zumal bei staatlichen Ermittlungen Schweige- und Aussageverweigerungsrechte bestehen, stellt sich die Frage, ob solche selbstbelastenden Angaben strafrechtlich verwertet werden dürfen. Klärungsbedürftig sind zudem die betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Befragungen.
Autorenporträt
Jasmin Kocak absolvierte ihre juristische Ausbildung in Frankfurt am Main, Freiburg und New York. Anschließend beriet sie als Rechtsanwältin einer internationalen Anwaltskanzlei Unternehmen und Leitungsorgane bei Internal Investigations und Compliance-Maßnahmen. Nunmehr ist sie Richterin.