Jasmin Schulzweida untersucht in ihrer Arbeit erstmals sowohl die Schiedsvereinbarung der Nachlassbeteiligten als auch die Schiedsanordnung des Erblassers und stellt beide Rechtsinstitute vergleichend gegenüber. Anlass für die Untersuchung gaben mehrere Gerichtsentscheidungen staatlicher Gerichte - darunter drei grundlegende Beschlüsse des BGH aus dem Jahr 2017, welche sich mit der Reichweite und den Grenzen der Schiedsanordnung des Erblassers befassten. Der BGH stellte unter anderem fest, dass die objektive Schiedsfähigkeit der Schiedsvereinbarung der Nachlassbeteiligten anders zu bestimmen sei als die objektive Schiedsfähigkeit der Schiedsanordnung des Erblassers. In ihrer Arbeit analysiert Jasmin Schulzweida, ob sich eine Ungleichbehandlung der Rechtsinstitute hinsichtlich Reichweite und Grenzen rechtfertigen lässt. Im Ergebnis spricht sie sich für eine im Wesentlichen gleiche rechtliche Behandlung aus und favorisiert eine einheitliche prozessuale Betrachtung im Bereich des Erbrechts.
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