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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1,3, Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn, Veranstaltung: Marketingkommunikation und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zielsetzung dieser Seminararbeit ist es, einen Einblick zu erhalten, wie das Bild der Frau inder Werbung dargestellt wird. Im Anschluss an diese Einführung wird der Begriff "Werbung"definiert und dessen Einordnung in den Marketing-Mix kurz aufgezeigt. Im dritten Kapitel wirdzunächst der Wandel unterschiedlicher Frauenbilder mit Hilfe eines kurzen historischen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1,3, Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn, Veranstaltung: Marketingkommunikation und Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zielsetzung dieser Seminararbeit ist es, einen Einblick zu erhalten, wie das Bild der Frau inder Werbung dargestellt wird. Im Anschluss an diese Einführung wird der Begriff "Werbung"definiert und dessen Einordnung in den Marketing-Mix kurz aufgezeigt. Im dritten Kapitel wirdzunächst der Wandel unterschiedlicher Frauenbilder mit Hilfe eines kurzen historischen Rückblickesbeleuchtet. Danach wird auf die einzelnen Frauentypologien, welche in der Werbungeingesetzt werden, eingegangen und diese anhand von Beispielen illustriert.Auf diese einzelnen Rollen folgend, wird im nächsten Gliederungspunkt die Frau als Konsumentin dargestellt. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit dem Bild der erotischen Frau in den Medien. In diesem Zusammenhangwird gezeigt, welche Wirkung der Einsatz von Erotik in der Werbung hat und ob dieser eher positiv oder negativ bewertet wird. Es wird erläutert, welche Tatbestände eine frauenunwürdige Werbung belegen und welche Möglichkeiten der Deutsche Werberat nach Eingangeiner Beschwerde hat. Abschließend werden neben einem Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Frauendiskriminierung auch einige Fälle aus der Praxis aufgeführt, die zwar vom Bundesgerichtshofgeduldet, vom Deutschen Werberat jedoch beanstandet wurden. Die Arbeit endet mit dem fünften Kapitel, einem Fazit.
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