"Ein Rechtstreit ist eine Auseinandersetzung einer rechtlichen Angelegenheit zwischen zwei oder mehreren Parteien mit entgegenstehenden Interessen in einem gerichtlich an-hängigen Verfahren. Man spricht insoweit auch von einem Prozess. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem Rechtstreit aber auch schon die vorgerichtliche Auseinandersetzung." Bei jedem Rechtstreit entstehen die hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die nach einem Streitwert bemessen werden. Die Partei, die den Prozess verliert, trägt die eigenen Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts. Damit ist das Kostenrisiko im Falle eines verlorenen Rechtsstreites höher je höher der Streitwert ist. Das kann zur Folge haben, dass die einzelne (Privat-) Personen zum Rechtsverzicht, durch hohe "imaginäre" Gerichtskosten, gezwungen werden. Je ein Prozess, wie eine (persönliche) Gehaltsverhandlung, schwieriger und teurer wird, desto mehr zum Rechtsverzicht zur Folge hat, was der Befriedigung eines Konflikts im Regelfall nicht dienlich ist. Aus diesem Grund wird nach den einfachen, effektiven, kostengünstigen und gütlichen Verfahren gesucht. Oder anderes lässt sich sagen: " Was nützt es, Recht zu haben, wenn man es nicht auch bekommt?"
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