Im Rahmen der weltweit wachsenden globalen Vernetzung von Unternehmen ergeben sich für Konzerne immer größere Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des internationalen Steuerrechts. Es bieten sich durch Gestaltung der konzerninternen Struktur zahlreiche Möglichkeiten, die Gesamtsteuerquote zu senken. Ganze Teile der Wertschöpfungskette werden an verbundene Unternehmen ins Ausland verlagert, was eine weitreichende Besteuerung dieser Übertragungen im Rahmen des Tatbestands der Funktionsverlagerung auslösen kann. Dieses Werk untersucht die allgemeinen Voraussetzungen und beschäftigt sich mit der Frage, ob die Übertragung einer Lizenz diesen speziellen Tatbestand erfüllt. Zu diesem Zweck wird ein vierstufiges Prüfschema erarbeitet, welches sich im Wesentlichen auf die Tatbestandsmerkmale des
1 Abs. 3 Satz 9 Außensteuergesetz sowie
1 Abs. 2 Satz 1 Funktionsverlagerungsverordnung stützt. Während mittels des Schemas eine Beantwortung der Frage der Tatbestandserfüllung angestrebt werden soll, wird darüber hinaus ein Praxisbeispiel der selbigen Prüfung unterzogen. Diese Arbeit wurde vorgelegt an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Gutachter: Prof. Dr. Hans-Joachim Hirsch; Prof. Dr. Mario Stoffels
1 Abs. 3 Satz 9 Außensteuergesetz sowie
1 Abs. 2 Satz 1 Funktionsverlagerungsverordnung stützt. Während mittels des Schemas eine Beantwortung der Frage der Tatbestandserfüllung angestrebt werden soll, wird darüber hinaus ein Praxisbeispiel der selbigen Prüfung unterzogen. Diese Arbeit wurde vorgelegt an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Gutachter: Prof. Dr. Hans-Joachim Hirsch; Prof. Dr. Mario Stoffels