Behandelt wird ein Thema, das angesichts eines steigenden Anteils alter Menschen in der Bevölkerung zunehmend aktueller wird. Erörtert werden altersspezifische Besonderheiten der Einwilligung und Aufklärung in eine Heilbehandlung einschließlich typischer Probleme der Einwilligungsfähigkeit alter Menschen. Besondere Aufmerksamkeit wird den bei Einwilligungsunfähigkeit in Betracht kommenden Ersatzinstrumenten wie der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters sowie den Möglichkeiten des Patienten zur "Eigenvorsorge" durch Bevollmächtigungen und antezipierte Einwilligungserklärungen gewidmet. Die einschlägigen Regelungen des Betreuungsgesetzes werden eingehend erläutert und durch praxisorientierte Vorschläge ergänzt.