Bisher wurde die Beeinflussung der örtlichen Zuständigkeit der Insolvenzgerichte im Bundesgebiet meist unter dem Blickwinkel der Bestattung oder Entsorgung von Unternehmen gesehen. Die Arbeit bereitet diese Herangehensweise auf und schlägt die Brücke zu neueren Fallgestaltungen. Dabei werden die dogmatischen Grundlagen analysiert und daran anknüpfend ein Prüfungsrahmen für die Handhabung des Einzelfalls herausgearbeitet. Im weiteren Verlauf erörtert die Arbeit die europarechtliche Seite des Problems und arbeitet den bisherigen Meinungsstand heraus. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH werden die Lösungswege in der deutschen Rechtspraxis kritisch analysiert. Es zeigt sich, dass die Zuhilfenahme des ordre public abzulehnen ist. Auch das Sekundärinsolvenzverfahren bietet den Gläubigern keinen hinreichenden Schutz. Die Konflikte sind deshalb über die Bestimmung des Interessenmittelpunkts zu lösen.