Jens Milker analysiert die Leitlinien der aktuellen zivilgerichtlichen Rechtsprechung zur Haftung für Treffer in Ergebnislisten einer Suchmaschine. Dies geschieht im Lichte der neueren Entwicklungen nach der Google-Spain-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014 (Rs. C 131/12) - das sogenannte "Recht auf Vergessenwerden" - und Geltung der DS-GVO ab dem 25. Mai 2018. Der Autor arbeitet die in der Rechtsprechung entwickelten Lösungsansätze sowie deren Reibungspunkte mit unionsrechtlichen Vorgaben heraus und präsentiert einen eigenen Lösungsvorschlag.