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Die Autorin überprüft das deutsche Strafrecht auf seine Eignung zur Erfassung einer Kriminalitätsform, die in der angloamerikanischen Rechtswissenschaft als »Image-based sexual abuse« bezeichnet wird und zu deren Erscheinungsformen diverse bildbasierte sexualisierte Belästigungen (z. B Sextortion, Upskirting, Revenge Porn) zählen. Die Abhandlung unternimmt eine phänomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual abuse und zeigt auf diese Weise Unzulänglichkeiten bei der gegenwärtigen Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen nach dem deutschen…mehr

Produktbeschreibung
Die Autorin überprüft das deutsche Strafrecht auf seine Eignung zur Erfassung einer Kriminalitätsform, die in der angloamerikanischen Rechtswissenschaft als »Image-based sexual abuse« bezeichnet wird und zu deren Erscheinungsformen diverse bildbasierte sexualisierte Belästigungen (z. B Sextortion, Upskirting, Revenge Porn) zählen. Die Abhandlung unternimmt eine phänomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual abuse und zeigt auf diese Weise Unzulänglichkeiten bei der gegenwärtigen Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen nach dem deutschen Strafrecht auf. Gemessen an verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und empirischen Leitlinien, empfiehlt die Autorin einen § 184k StGB-E (Bildbasierte sexualisierte Belästigung). Dieser normiert einen einheitlichen Straftatbestand gegen diverse bildbasierte sexualisierte Belästigungen und berücksichtigt eine Verknüpfung mit häufigen Begleithandlungen (wie z. B. Hacking, Doxing) strafschärfend.
Autorenporträt
Jessica Greif studierte Rechtswissenschaften in Augsburg mit universitärem Schwerpunkt auf Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht. Nach der Ersten juristischen Prüfung 2019 folgte bis 2022 die Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Promotionsbegleitend war sie als Korrektorin von strafrechtlichen Klausuren und als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Augsburg tätig. Seit Oktober 2021 ist sie Rechtsreferendarin im Oberlandesgerichtsbezirk München.
Rezensionen
»Der auch als E-Book erhältliche "Band 403 der Schriften zum Strafrecht" [...] stellt eine wahre Fundgrube für die im IT-Strafrecht Tätigen dar: eine uneingeschränkte Leseempfehlung!« RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), in: jusIT, 2023/22, 42