In der Literatur über das Einzugsermächtigungsverfahren finden sich nur sehr vereinzelte und oberflächliche Ausführungen über das bankinterne Vorgehen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Diskussion verlässt kaum einmal den juristischen Rahmen, um in den Niederungen der Kontenführung und Datenträger nach Argumenten zu suchen. Gerade weil das Lastschriftverfahren eine Erfindung der Bankpraxis ist, erscheint es jedoch dringend erforderlich, die juristische Diskussion auf ein Fundament aus dem Bankalltag zu stellen. Diese Arbeit macht es sich daher zur Aufgabe, die beiden verbreitetesten Theorien zum Einzugsermächtigungsverfahren noch einmal darzustellen und zu bewerten, diesmal allerdings im Lichte der tatsächlichen Gegebenheiten des Bankalltags.