Die Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen der zivilprozessuale Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit auch im schiedsgerichtlichen Verfahren Anwendung findet. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet hierbei der schiedsinterne Kollisionsfall. Die Autorin erarbeitet die Thematik anhand von Verfahrenskonstellationen, in denen der Rechtshängigkeitseinwand relevant werden kann. Zu Vergleichszwecken erfolgen kurze Exkurse in ausländische Rechtsordnungen wie dem US-amerikanischen Schiedsrecht. Abschließend untersucht die Autorin die Berücksichtigung…mehr
Die Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen der zivilprozessuale Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit auch im schiedsgerichtlichen Verfahren Anwendung findet. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet hierbei der schiedsinterne Kollisionsfall. Die Autorin erarbeitet die Thematik anhand von Verfahrenskonstellationen, in denen der Rechtshängigkeitseinwand relevant werden kann. Zu Vergleichszwecken erfolgen kurze Exkurse in ausländische Rechtsordnungen wie dem US-amerikanischen Schiedsrecht. Abschließend untersucht die Autorin die Berücksichtigung anderweitiger ausländischer Rechtshängigkeit im schiedsgerichtlichen Verfahren am Beispiel Deutschland/USA, als rechtliche Grundlage dient ihr dabei Art. V des UNÜ.
Julia Christine Pohl studierte Rechtswissenschaften. Nach dem Ersten Staatsexamen arbeitete sie als geprüfte Hilfskraft und als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialrecht an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau. Ihr Referendariat absolvierte sie beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
Inhaltsangabe
Inhalt: Entsprechende Anwendbarkeit der Verfahrenssperre des 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO im schiedsinternen Kollisionsfall bzw. bei gleichzeitiger Einleitung eines staatlichen- und eines schiedsgerichtlichen Verfahrens - Besondere Berücksichtigung der Funktionen von Rechtshängigkeit im Schiedsverfahren und der zu schützenden privaten Interessen der Schiedsparteien - Deutsches Schiedsrecht - UNÜ, EuÜ und US-Amerikanisches Schiedsrecht.
Inhalt: Entsprechende Anwendbarkeit der Verfahrenssperre des 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO im schiedsinternen Kollisionsfall bzw. bei gleichzeitiger Einleitung eines staatlichen- und eines schiedsgerichtlichen Verfahrens - Besondere Berücksichtigung der Funktionen von Rechtshängigkeit im Schiedsverfahren und der zu schützenden privaten Interessen der Schiedsparteien - Deutsches Schiedsrecht - UNÜ, EuÜ und US-Amerikanisches Schiedsrecht.
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