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Das Thema Mindestlohn steht im Zentrum einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte um die Existenzsicherung von Arbeitnehmern. Anfang 2009 wurde der Gesetzgeber tätig und hat mit der Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes die verstärkte Einführung gesetzlicher Mindestlöhne in einzelnen Branchen ermöglicht. Die Neuerungen beruhen im Wesentlichen auf einer Verdrängung konkurrierender Tarifverträge nach den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und einer Abschaffung des Tarifvorrangs nach den Regelungen des Mindestarbeitsbedingungengesetzes.…mehr

Produktbeschreibung
Das Thema Mindestlohn steht im Zentrum einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte um die Existenzsicherung von Arbeitnehmern. Anfang 2009 wurde der Gesetzgeber tätig und hat mit der Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes die verstärkte Einführung gesetzlicher Mindestlöhne in einzelnen Branchen ermöglicht. Die Neuerungen beruhen im Wesentlichen auf einer Verdrängung konkurrierender Tarifverträge nach den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und einer Abschaffung des Tarifvorrangs nach den Regelungen des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Diese Arbeit zeigt die Schwächen des vom Gesetzgeber gewählten Weges auf und widmet sich insbesondere unions- und verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Im Zentrum steht die verfassungsrechtlich gewährleistete Tarifautonomie, die den Tarifvertragsparteien das Recht einräumt, insbesondere die Arbeitsentgelte grundsätzlich ohne Einflussnahme des Staates festzulegen. Weiterhin bietet die Arbeiteinen Überblick über die in der rechtswissenschaftlichen Literatur diskutierten alternativen Mindestlohnmodelle und unterzieht diese einer rechtlichen Prüfung. Nach einem Ausblick auf die Mindestlohnregelungen in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und den USA endet die Arbeit mit dem Entwurf eines tragfähigen deutschen Mindestlohngesetzes.
Autorenporträt
Julia Bietmann, geboren 1982, studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen 2007 war sie bis 2009 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht und das Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn tätig. Seit 2009 ist sie Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Köln.