Eine immer größer werdende Zahl deutscher Patienten begibt sich zur medizinischen Behandlung gezielt ins Ausland. Die vorliegende Abhandlung nimmt dieses Phänomen zum Anlass, internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Arzthaftungsfällen zu untersuchen. Diskutiert wird insbesondere die Frage der Eröffnung eines Gerichtsstandes in Deutschland nach den Vorschriften der EuGVVO sowie analog
12 ff. ZPO. Hinsichtlich der Bestimmung des anzuwendenden Rechts stehen die Verordnungen Rom I (Vertragsstatut) und Rom II (Deliktsstatut) im Mittelpunkt der Erörterung. Abgerundet wird die Arbeit durch die Unterbreitung rechtspolitischer Handlungsvorschläge, wie bei grenzüberschreitenden Behandlungen ein hohes Patientenschutzniveau sichergestellt werden kann, ohne dabei die Interessen von Ärzten und Kliniken aus dem Blick zu verlieren.
12 ff. ZPO. Hinsichtlich der Bestimmung des anzuwendenden Rechts stehen die Verordnungen Rom I (Vertragsstatut) und Rom II (Deliktsstatut) im Mittelpunkt der Erörterung. Abgerundet wird die Arbeit durch die Unterbreitung rechtspolitischer Handlungsvorschläge, wie bei grenzüberschreitenden Behandlungen ein hohes Patientenschutzniveau sichergestellt werden kann, ohne dabei die Interessen von Ärzten und Kliniken aus dem Blick zu verlieren.
"... eine überaus lesenswerte, sprachlich klare Grundlagenarbeit vorgelegt, auf welche der noch wenig systematisch erschlossene Bereich der internationalen Arzthaftung, was Deutschland betrifft, aufgebaut werden kann ..." (Rechtsanwalt Dr. iur. Ole Ziegler, in: Med R Medizinrecht, Jg. 33, Heft 5, 2015)