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Um das Verhältnis der Unionsmarke und der nationalen Marken wird seit der Einführung der Unionsmarke gerungen. Das Verhältnis dieser Marken schlägt sich dabei insbesondere in den Anforderungen an Rechtserwerb, Rechtserhalt und Rechtsdurchsetzung nieder. Das Ausmaß einer rechtserhaltenden Benutzung in der Union war dabei stets am heftigsten umstritten. Doch auch die quantitativen Voraussetzungen einer Bekanntheit in der Union waren in jüngerer Vergangenheit Gegenstand von Kontroversen. Das dem Unionsmarkensystem immanente Koexistenzprinzip verlangt, dass die Anforderungen an Rechtserhalt und…mehr

Produktbeschreibung
Um das Verhältnis der Unionsmarke und der nationalen Marken wird seit der Einführung der Unionsmarke gerungen. Das Verhältnis dieser Marken schlägt sich dabei insbesondere in den Anforderungen an Rechtserwerb, Rechtserhalt und Rechtsdurchsetzung nieder. Das Ausmaß einer rechtserhaltenden Benutzung in der Union war dabei stets am heftigsten umstritten. Doch auch die quantitativen Voraussetzungen einer Bekanntheit in der Union waren in jüngerer Vergangenheit Gegenstand von Kontroversen. Das dem Unionsmarkensystem immanente Koexistenzprinzip verlangt, dass die Anforderungen an Rechtserhalt und Rechtsdurchsetzung eine Signifikanz aufweisen, die der unionsweiten Wirkung der Unionsmarke gerecht wird und es so den nationalen Marken erlaubt mit der Unionsmarke in einem ausgewogenen europäischen Markensystem dauerhaft zu koexistieren. Das Mindestmaß dieser Signifikanzschwelle bildet der Rechtsbegriff »der mehr als lediglich örtlichen Bedeutung«, welcher sich in Art. 8 Abs. 4 UMV findet.
Autorenporträt
Julian Klaus-Jürgen Zimara studierte Rechtswissenschaft an der Martin Luther Universität Halle-Wittenberg und der Goethe-Universität Frankfurt a.M. sowie Soziologie und Kunstgeschichte an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. Nach Abschluss seines Studiums war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im internationalen Immaterialgüterrecht am Exzellenzcluster Normative Orders und der Goethe-Universität Frankfurt a.M. tätig, wo er 2022 promoviert wurde. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er im Bezirk des LG Frankfurt a.M. Er ist als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a.M. tätig.