Die Arbeit befasst sich mit der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht. Lange wurde der Begriff in Deutschland primär objektiv bestimmt. Inzwischen mehren sich jedoch Stimmen, wonach es für die Aufenthaltsbegründung zwingend auch auf subjektive Elemente wie einen »natürlichen Willen« ankommen soll. Diese Tendenz ist gerade mit Blick auf ältere Erwachsene problematisch, die nicht mehr im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, die Auslegung des Begriffs in Deutschland, der…mehr
Die Arbeit befasst sich mit der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht. Lange wurde der Begriff in Deutschland primär objektiv bestimmt. Inzwischen mehren sich jedoch Stimmen, wonach es für die Aufenthaltsbegründung zwingend auch auf subjektive Elemente wie einen »natürlichen Willen« ankommen soll. Diese Tendenz ist gerade mit Blick auf ältere Erwachsene problematisch, die nicht mehr im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, die Auslegung des Begriffs in Deutschland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie das Domicile schutzbedürftiger Erwachsener zu untersuchen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass es nicht sachgerecht ist, die Aufenthaltsbegründung zwingend vom Vorliegen subjektiver Faktoren abhängig zu machen. Auch steht es der Aufenthaltsbegründung nicht entgegen, dass die Entscheidungs- bzw. Handlungsbefugnis des Erwachsenen eingeschränkt ist.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Juliane Buschmann ist seit 2023 als Syndikusrechtsanwältin in einem internationalen Life-Science-Konzern tätig. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der University of Glasgow. Im Anschluss promovierte sie bei Prof. Jan von Hein an der Universität Freiburg zu einem internationalprivatrechtlichen Thema. Während des Referendariats absolvierte sie u. a. Stationen bei zwei Großkanzleien in Hamburg und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Inhaltsangabe
1 Anliegen der Arbeit
2 Überblick über die Entwicklung der Aufenthaltsanknüpfung in den Haager Konventionen sowie die Entstehungsgeschichte der EuErbVO
3 Dogmatischer Ausgangspunkt
4 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im internationalen Erwachsenenschutzrecht des Vereinigten Königreichs
5 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im autonomen internationalen und nationalen Erwachsenenschutzrecht sowie im ErwSÜ durch die deutsche Rechtsprechung und Literatur
6 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im ErwSÜ durch die Schweizer Rechtsprechung und Literatur
7 Vergleich der Begriffsverständnisse im internationalen Erwachsenenschutzrecht und Entwicklung einer Auslegungsempfehlung
8 Das Domicile schutzbedürftiger Erwachsener
9 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener in der EuErbVO
10 Herausarbeitung eines Auslegungsansatzes für die EuErbVO
2 Überblick über die Entwicklung der Aufenthaltsanknüpfung in den Haager Konventionen sowie die Entstehungsgeschichte der EuErbVO
3 Dogmatischer Ausgangspunkt
4 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im internationalen Erwachsenenschutzrecht des Vereinigten Königreichs
5 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im autonomen internationalen und nationalen Erwachsenenschutzrecht sowie im ErwSÜ durch die deutsche Rechtsprechung und Literatur
6 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im ErwSÜ durch die Schweizer Rechtsprechung und Literatur
7 Vergleich der Begriffsverständnisse im internationalen Erwachsenenschutzrecht und Entwicklung einer Auslegungsempfehlung
8 Das Domicile schutzbedürftiger Erwachsener
9 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener in der EuErbVO
10 Herausarbeitung eines Auslegungsansatzes für die EuErbVO
11 Gesamtbewertung und Auslegungsempfehlung
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