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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege, Note: 17 Punkte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Kunsthistorische und Juristische Fakultät), Veranstaltung: Interdiziplinäres Seminar der juristischen und kunsthistorischen Fakultät zum Thema Staatsästhetik, Sprache: Deutsch, Abstract: Wer das Wort Justiz hört, denkt zuerst an Recht und Rechtsprechung, an die Anwälte und Richter. Doch die Justiz hat auch andere Funktionen. Diese Arbeit möchte die Justiz in der Rolle als Bauherr beleuchten. Es soll der Wandel der Justiz anhand der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege, Note: 17 Punkte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Kunsthistorische und Juristische Fakultät), Veranstaltung: Interdiziplinäres Seminar der juristischen und kunsthistorischen Fakultät zum Thema Staatsästhetik, Sprache: Deutsch, Abstract: Wer das Wort Justiz hört, denkt zuerst an Recht und Rechtsprechung, an die Anwälte und Richter. Doch die Justiz hat auch andere Funktionen. Diese Arbeit möchte die Justiz in der Rolle als Bauherr beleuchten. Es soll der Wandel der Justiz anhand der Entwicklung in der Architektur von Gerichtsgebäuden dargestellt werden. Eine Reise durch die „versteinerte Rechtskultur“1. Das Selbstbild der Justiz unterliegt dem Wandel der allgemeinen politischen Geschichte. Es wurde geprägt durch die historischen Prozesse, von der absolutistischen Monarchie bis zur heutigen Demokratie. Und dieses Selbstbild der Justiz spiegelt sich wieder in ihren Bauwerken – den Gerichten. Öffentliche Bauten sind dienen meist über ihren Zweck hinaus der Repräsentation und Symbolisierung. Die Architektur ist stets auch Bedeutungsträger. In ihr spiegeln sich die ideellen und kulturellen Werte der jeweiligen Bauepoche. Selbst reine Funktionsbauten mit ihrer speziellen Ästhetik sind nicht losgelöst vom Zeitgeist. Und insbesondere Gerichtsbauten haben ihre eigene Ausstrahlung. Ihre Bedeutung liegt in Wahrung der Würde des Rechts und sie verkörpern eine eigene Rechtsästhetik. Die Rechtskultur einer Gesellschaft ist nur ein Teil der politischen Kultur, aber sie unterliegt dem gesellschaftlichen Wertewandel. Ausgangspunkt sollen die Anfänge der Gerichtsbarkeit sein, die noch keine festen Gebäude benötigten, um dann über die vom Absolutismus geprägte Zeit und ihre Rechtskathedralen und dem anschließenden Liberalismus bis zu der modernen, demokratischen Justizarchitektur vorzudringen. 1 Begriff v. Gephart, S. 401.