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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der Arbeit ist die vertragliche Ausgestaltung bei einer Frühphasenfinanzierung durch Venture Capital bei einem Software entwickelnden Jungunternehmen in der Gründungsphase. Die Gewährung von privatem Eigenkapital für Jungunternehmen, deren Geschäftsidee meist den Status der Marktreife noch nicht erreicht hat, stellt somit für den VC-Investor neben Ertragschancen auch ein erhebliches Risiko dar.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der Arbeit ist die vertragliche Ausgestaltung bei einer Frühphasenfinanzierung durch Venture Capital bei einem Software entwickelnden Jungunternehmen in der Gründungsphase. Die Gewährung von privatem Eigenkapital für Jungunternehmen, deren Geschäftsidee meist den Status der Marktreife noch nicht erreicht hat, stellt somit für den VC-Investor neben Ertragschancen auch ein erhebliches Risiko dar. Zu dem Zeitpunkt seines Investments besteht für den Investor keine Sicherheit darüber, ob das Jungunternehmen jemals einen realisierbaren Wertzuwachs aus seiner Tätigkeit heraus wird generieren können. Begründet in dieser Risikoaversion der VC-Geber hat sich in der Vergabepraxis das Konzept der Milestone-Finanzierung herausgebildet. Hierbei wird die Kapitalgewährung durch den Investor in mehrere Finanzierungstranchen unterteilt und an eine vorher mit dem Unternehmen abgestimmte Zielerreichung gebunden. Neben der juristischen Ausgestaltung einer Meilensteinfinanzierung sind vor allem auch Regelungen betreffend des Ausstiegs der Investoren aus einem VC-finanzierten Unternehmen von erheblicher Bedeutung.Sowohl auf der Seite der VC-Geber, also der Eigenkapitalinvestoren, als auch auf der Seite der VC-Nehmer, die in der Regel identisch mit den Gründern des Jungunternehmens sind, steht die Maximierung des Unternehmenserfolgs im Vordergrund. Beide Interessengruppen verwirklichen durch die Förderung des Projekts in Form von Eigenkapital bzw. eigener unternehmerischer Betätigung das Ziel, den größtmöglichen individuellen Ertrag aus ihren Investitionen zu ziehen. Diese Relation ist also im Gegensatz zu anderen Beteiligungsakquisitionen als eine Partnerschaft auf Zeit zu qualifizieren, die mit dem Ziel eingegangen wird, durch den Exit einen größtmöglichen Return on Investment zu erzielen. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist also der vertraglichen Ausgestaltung zwischen den Beteiligten, durch die eine Realisierung des sukzessiv im Unternehmen generierten Wertzuwachses ermöglicht wird. Den oben beschriebenen Vorgang der Realisierung des durch die Frühphasenfinanzierung ermöglichten Wertzuwachses nennt man Exit. Sowohl die Ausgestaltung des Exits als auch die Vereinbarung einer schrittweisen Meilensteinfinanzierung geben aufgrund ihrer erheblichen praktischen Bedeutung Anlass, Struktur und vertragliche Gestaltung dieser Regelungen einer rechtlichen Untersuchung zu unterziehen.
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