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Die B2C-Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung im Internet werden immer häufiger auf einfache Art geschlossen. Nach dem Vertragsabschluss stellt sich aber oft heraus, dass der Abschluss des Dienstleistungsvertrages fehlerhaft war oder dass die erbrachte Dienstleistung im Übrigen nicht den Wünschen des Kunden entspricht. Hierbei können sich aufgrund des Ausschlusses der Rückgewähr nach der Natur der Dienstleistung aus zivilrechtlicher Sicht unterschiedliche Fragen ergeben. Kann der Kunde den elektronischen Dienstleistungsvertrag rückgängig machen oder wird das Rücktritts- und…mehr

Produktbeschreibung
Die B2C-Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung im Internet werden immer häufiger auf einfache Art geschlossen. Nach dem Vertragsabschluss stellt sich aber oft heraus, dass der Abschluss des Dienstleistungsvertrages fehlerhaft war oder dass die erbrachte Dienstleistung im Übrigen nicht den Wünschen des Kunden entspricht. Hierbei können sich aufgrund des Ausschlusses der Rückgewähr nach der Natur der Dienstleistung aus zivilrechtlicher Sicht unterschiedliche Fragen ergeben. Kann der Kunde den elektronischen Dienstleistungsvertrag rückgängig machen oder wird das Rücktritts- und Widerrufsrecht ausgeschlossen? Hat der Dienstleistungsanbieter vom Kunden das ursprüngliche Entgelt oder den Wertersatz zu fordern? Erfolgt dies durch Begründung einer Wertersatzpflicht oder etwa dadurch, dass man ihn im Rahmen des Schadensersatzes haften lässt? Zur Bewältigung dieser Probleme soll diese Arbeit einen Beitrag leisten. Hierzu wird das südkoreanische Recht hinsichtlich der Probleme bei der Rückabwicklung des Vertrages über die Erbringung von elektronischen Dienstleistungen mit dem Zivilrecht in Deutschland verglichen.
Autorenporträt
Jung Gil Kim studierte Verwaltungswissenschaft und Jura (LL.B.) und spezialisierte sich im Anschluss an der Yeungnam Universität (Südkorea) auf Zivilrecht (Abschluss LL.M).