In dem Reichshaushalta·Etat für das Jahr 1903 erschien zum erstenmale eine Forderung in der Höhe von 150000 M zur }I~örderung der Bekämpfung des Typhus. }I~ür die folgenden Jahre wurde regelmäßig eine weitere Summe zu dem gleichen Zwecke bewilligt; im Reehnungsjahre 1912 hat die hiernach gewährte Reichsbeihilfe den Betrag von insgesamt 1775000 M erreicht. Zur Begründung der erstmaligen Bewilligung dieser Mittel war dem Etat für das Reichsamt des Innern auf das Jahr 1903 eine Denkschrift 1) beigefügt, die im wesentlichen die nachstehenden Dar· legungen enthielt. Anfang der 1890er Jahre, als die Cholera in das Deutsche Reich eingedrungen war, zeigte es sich, daß es zur Abwehr und Unterdrückung der Seuche nicht genügt, für einwandfreie Verhältnisse in bezug auf Wasserversorgung und Beseitigung der Abfallstoffe zu sorgen. Vielmehr wurde die Notwendigkeit erkannt, jedem einzelnen Krankheitsfalle nachzugehen, den jeweiligen Seuchenherd aufzudecken und dort der· artige Maßnahmen zu treffen, daß von dem betreffenden Orte aus ein weiterer Schaden nicht mehr angerichtet werden kann. Diese Erfahrung auf die Bekämpfung des Typhus zu übertragen, lag um so näher, als beide Krankheiten in bezug auf ihre Verbreitungsweise viel Gemeinsames darbieten. So hat Robett Koch zuerst darauf hingewiesen, daß die einzige QueUe und der gefährlichste Verbreitet des Typhus· bazillus der infizierte :Mensch sei und daß es vor allem darauf ankomme, sowohl die Typhuskranken als auch die gesunden Keimträger durch die bakteriologische Unter· suchung zu ermitteln und ihnen gegenüber die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zur Anwendung zu bringen.
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