Die Arbeit betrachtet als dogmatischen Aspekt der Thematik von Kultur und Strafrecht die Suche nach einem Maßstab für legitime Strafgesetze in der kulturell pluralisierten deutschen Gesellschaft. Unter Herausarbeitung der Kulturabhängigkeit des Strafrechts analysiert sie die hergebrachte Diskussion um den materiellen Verbrechensbegriff als wenig zielführend, systematisiert die bisherigen Stellungnahmen in drei Kategorien möglicher Legitimationsfiguren und untersucht die Debatte um die kulturellen Maßstäbe in der Prüfung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe auf übertragbare Überlegungen. Sodann entwickelt die Abhandlung einen kulturrelativistischen Legitimationsmaßstab, der die effektive Einbindung sämtlicher kultureller Wertvorstellungen in den Strafgesetzgebungsprozess fordert. Zur Umsetzung dessen werden die Einführung des Ausländerwahlrechts, die Installation einer sog. Kulturkommission sowie das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit für den Erlass eines Strafgesetzes vorgeschlagen.
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