Ziel dieser Arbeit ist es, die Wirkung der EuGH-Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern auf das deutsche Steuerverfahrensrecht zu zeigen. Die rechtsfortbildende Tätigkeit des EuGH wird durch nationales Verfahrensrecht in nationales Recht umgesetzt. Es hängt vom Verfahrensrecht ab, inwieweit die unionsrechtlichen Gebote vollzogen werden. Die Institute der Bestandskraft und der Verjährung können der Durchsetzung des Unionsrechts Grenzen setzen. Ob die nationale Rechtssicherheit der unionsrechtlich gebotenen Rechtmäßigkeit genügt, ist ebenfalls Gegenstand dieser Arbeit.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Wirkung der EuGH-Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern auf das deutsche Steuerverfahrensrecht zu zeigen. Die rechtsfortbildende Tätigkeit des EuGH wird durch nationales Verfahrensrecht in nationales Recht umgesetzt. Es hängt vom Verfahrensrecht ab, inwieweit die unionsrechtlichen Gebote vollzogen werden. Die Institute der Bestandskraft und der Verjährung können der Durchsetzung des Unionsrechts Grenzen setzen. Ob die nationale Rechtssicherheit der unionsrechtlich gebotenen Rechtmäßigkeit genügt, ist ebenfalls Gegenstand dieser Arbeit.
Olga Piperi studierte in Athen Rechtswissenschaft. 2008 erwarb sie ihr LL.M.-Diplom an der Freien Universität Berlin, wo sie 2012 ihre Promotion erfolgreich abschloss. 2009 wurde sie als Rechtsanwältin in Athen zugelassen.
Inhaltsangabe
Inhalt: Harmonisierung der direkten Steuern durch die EuGH-Rechtsprechung - Der EuGH durch Anwendung der Grundfreiheiten als Motor der Harmonisierung der direkten Steuern - Vorabentscheidungsverfahren und Harmonisierung der direkten Steuern.
Inhalt: Harmonisierung der direkten Steuern durch die EuGH-Rechtsprechung - Der EuGH durch Anwendung der Grundfreiheiten als Motor der Harmonisierung der direkten Steuern - Vorabentscheidungsverfahren und Harmonisierung der direkten Steuern.
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