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Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Diplom-Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Prof. Dr. Taeger, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: In der jüngsten Vergangenheit gab es in Deutschland zahlreiche Börsengänge namhafter Unternehmen. Gleichzeitig haben viele Konzerne Kapitalerhöhungen durchgeführt. Diese Maßnahmen belegen die ständig steigende Kapitalintensität, die sich Unternehmen sowohl bei der Bestandssicherung als auch bei Expansionsvorhaben ausgesetzt sehen.…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Diplom-Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Prof. Dr. Taeger, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
In der jüngsten Vergangenheit gab es in Deutschland zahlreiche Börsengänge namhafter Unternehmen. Gleichzeitig haben viele Konzerne Kapitalerhöhungen durchgeführt. Diese Maßnahmen belegen die ständig steigende Kapitalintensität, die sich Unternehmen sowohl bei der Bestandssicherung als auch bei Expansionsvorhaben ausgesetzt sehen. Eine gute Eigenkapitalausstattung ist besonders bei Investitionen wichtig, die zwar einen hohen Gewinn versprechen, auf der anderen Seite aber auch mit einem erheblichen Risiko behaftet sind. Unternehmen, die nur eine geringe Eigenkapitalausstattung vorweisen, verzichten in der Regel auf derartige Investitionen, um für den Fall eines Mißerfolges nicht ihre Existenz zu bedrohen. Diese Zurückhaltung bedeutet längerfristig eine Verschlechterung der Wettbewerbsposition.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland verdankt seine (noch) relativ starke Stellung in Europa u.a. den mittelständischen Unternehmen. Diese leisten auch für die Sicherung der Beschäftigung einen wichtigen Beitrag. Die Beschäftigungssicherung und erst recht deren Ausweitung erfordern eine gute Eigenkapitalausstattung. Problematisch erscheint daher, daß die Eigenkapitalquoten deutscher, mittelständischer Unternehmen, deren Umsatzerlöse zwischen 25 und 100 Mio. DM betragen, mit durchschnittlich 16 % im internationalen Vergleich, äußerst niedrig sind. Gleichzeitig ist festzustellen, daß mittelständische Unternehmer häufig den Zugang zum Kapitalmarkt ablehnen, weil sie einen Verlust der Einflußnahme befürchten.
Vor diesem Hintergrund stellt die KGAA gerade für mittelständische Unternehmen eine Möglichkeit dar, durch Ausgabe von Aktien am Kapitalmarkt zusätzliches Eigenkapital zu beschaffen und gleichzeitigdie Führung der Gesellschaft in den bisherigen Händen zu behalten. Der bei der KGAA bisher bestehende Nachteil einer unbeschränkten Haftung mit dem persönlichen Vermögen kann jetzt nach dem BGH-Beschluß vom 24.02.1997 durch die Einschaltung einer Komplementär-GmbH bzw. einer Komplementär-GmbH & Co. KG, deren Gesellschafter die bisherigen Inhaber sein können, begegnet werden.
Bei der Wahl der Unternehmensform dürfen jedoch nicht einzelne Spezialprobleme in den Vordergrund geschoben werden, sondern möglichst viele Aspekte müssen in die Überlegungen einbezogen werden. Einer dieser Gesichtspunkte ist die ertragsteuerliche Behandlung.
Ziel dieser Untersuchung ist es, die ertragsteuerliche Behandlung einer KGAA mit einer Komplementär-GmbH bzw. einer Komplementär-GmbH & Co. KG darzustellen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Erörterung von Fragestellungen, die sich ergeben, wenn ein Gesellschafter der Komplementär-GmbH bzw. der Komplementär-GmbH & Co. KG der KGAA Grundbesitz überläßt. Da diese Probleme in der Regel weder gesetzlich geregelt sind noch in der Rechtsprechung direkt behandelt wurden, werden hierzu Lösungsvorschläge erarbeitet.
Gang der Untersuchung:
Die Arbeit beginnt mit einer Übersicht über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der KGAA. Dabei erfolgt eine Konzentration auf die Grundlagen, die im weiteren Verlauf der Arbeit zum Verständnis relevant sind. Die ertragsteuerliche Darstellung besteht aus vier Teilen. Im ersten Teil wird die Ertragsbesteuerung auf Gesellschaftsebene, d.h. auf der Ebene der KGAA vorgestellt. Die beiden folgenden Kapitel beinhalten die ertragsteuerliche Behandlung der Komplementär-GmbH und der Komplementär-GmbH & Co" KG. Der vierte Abschnitt hat die Ertragsbesteuerung der Kommanditaktionäre zum Inhalt. In jedem dieser vier Bereiche werden die Körperschaftsteuer und die Gewerbeertragsteuer thematisiert. Dabei wird im Sin...