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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Gesundheit - Gesundheitswesen, Note: 1,3, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Bachelorarbeit wird anhand des UTAUT-Modells die technische Akzeptanz von E-Rezepten aus verschiedenen Nutzerperspektiven ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung werden die aktuellen Begrifflichkeiten und der Ablauf von der Rezeptausstellung bis zur -einlösung referiert und die technische Infrastruktur, die einer Praxis das Ausstellen eines E-Rezepts ermöglicht, unter besonderer Berücksichtigung ihres Mehrwerts und des geltenden…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Gesundheit - Gesundheitswesen, Note: 1,3, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Bachelorarbeit wird anhand des UTAUT-Modells die technische Akzeptanz von E-Rezepten aus verschiedenen Nutzerperspektiven ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung werden die aktuellen Begrifflichkeiten und der Ablauf von der Rezeptausstellung bis zur -einlösung referiert und die technische Infrastruktur, die einer Praxis das Ausstellen eines E-Rezepts ermöglicht, unter besonderer Berücksichtigung ihres Mehrwerts und des geltenden Datenschutzrechts herausgearbeitet. Im weiteren Teil der Arbeit werden zwei Modelle technischer Akzeptanz vorgestellt, wobei eins im Hinblick auf das E-Rezept näher erläutert wird. Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht halt. Um eine effiziente Versorgung von Patienten zu gewährleisten und Praxen auf lange Sicht zu entlasten, werden immer mehr Prozesse im Gesundheitswesen durch telemedizinische Technologien ausgetauscht oder ersetzt, welche die Gesellschaft der Telematik (Gematik GmbH) bereitstellt. Sie entwickelt im Zuge dessen auch eine eigene Applikation, über die Arzneimittelrezepte elektronisch vermittelt werden können. Ursprünglich sollte das E-Rezept am 1. Januar 2022 für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend eingeführt werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat aber Ende 2021 entschieden, die Testphase zu verlängern, weil nicht alle Institutionen die technischen Voraussetzungen erfüllten. Hinzu kamen noch weitere Probleme mit der Telematikinfrastruktur und dem Beliefern und Abrechnen von E-Rezepten, da viele Ärzte zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht ausstellen konnten. Ab dem 1.September 2022 müssen jedoch alle Apotheken bundesweit E-Rezepte annehmen und verarbeiten können. Im gleichen Zeitraum begann in 250 Praxen der Pilotregion WestfalenLippe der Start der Rollout-Phase, die zeigen konnte, dass das E-Rezept funktioniert, woraufhin der Teilnehmerkreis sowie die Einlösung per Gesundheitskarte ungeachtet der Einwände von Bundesdatenschützer Ulrich Kelber ausgebaut werden sollten. In Deutschland können zwar alle Praxen das E-Rezept auf freiwilliger Basis anbieten, doch kann von einer flächendeckenden Anwendung bisher keine Rede sein. 2023 soll das E-Rezept nun bundesweit verpflichtend eingeführt werden und für alle zur Verfügung stehen. Aber wie kommt es wirklich bei allem Beteiligen an und wie steht es um die technische Akzeptanz gegenüber dem elektronischen Weg?
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