Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bedienen sich Politik und Behörden in Deutschland und der EU verstärkt technischer Unterstützungsmaßnahmen, um bereits im Vorfeld den - ohnehin kaum greifbaren - Gefahren von immer neuen terroristischen Anschlägen zu begegnen. Dabei werden besonders große Erwartungen in den Einsatz biometrischer Systeme zur Identitätsfeststellung gesetzt. In Deutschland wurde bereits zum 1. November 2005 der Paß mit biometrischen Merkmalen eingeführt.
Nach Erläuterung der technischen Grundlagen untersucht Lotte Meuth zunächst das Paß-, Personalausweis-, Ausländer- und Asylrecht unter dem speziellen Blickwinkel des Einsatzes biometrischer Systeme und wendet sich sodann den Befugnissen im Polizei- und Strafrecht, dabei insbesondere den verdachts- und anlaßunabhängigen Befugnissen, zu. Daran schließt sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit an und hier nach dem Ausgleich zwischen den staatlichen Schutzpflichten und den Freiheitsbeschränkungen, die der Einsatz biometrischer Systeme mit sich bringt. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß der Einsatz biometrischer Systeme zur Identitätssicherung und -feststellung durch öffentliche Stellen nur im Falle zahlreicher Vorkehrungen zum Schutze der individuellen Freiheitsrechte zulässig ist.
Nach Erläuterung der technischen Grundlagen untersucht Lotte Meuth zunächst das Paß-, Personalausweis-, Ausländer- und Asylrecht unter dem speziellen Blickwinkel des Einsatzes biometrischer Systeme und wendet sich sodann den Befugnissen im Polizei- und Strafrecht, dabei insbesondere den verdachts- und anlaßunabhängigen Befugnissen, zu. Daran schließt sich die Frage der Verfassungsmäßigkeit an und hier nach dem Ausgleich zwischen den staatlichen Schutzpflichten und den Freiheitsbeschränkungen, die der Einsatz biometrischer Systeme mit sich bringt. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß der Einsatz biometrischer Systeme zur Identitätssicherung und -feststellung durch öffentliche Stellen nur im Falle zahlreicher Vorkehrungen zum Schutze der individuellen Freiheitsrechte zulässig ist.