KI ist eine hoch innovative, aber zugleich risikoreiche Technologie. Aufgrund ihrer Lernfähigkeit und Autonomie sind ihre Entscheidungen aus ex ante Sicht kaum vorhersehbar. Auch aus ex post Perspektive bleibt ein Transparenzdefizit bestehen. Aufgrund der mit dem Einsatz von KI-Systemen verbundenen spezifischen Risiken stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Staat gegenüber dem Bürger KI einsetzen darf. Dabei hängt das »Ob« des hoheitlichen KI-Einsatzes entscheidend von der Reichweite der Haftung des Staates auf Sekundärebene ab. Das überkommene Staatshaftungsrecht bietet hierfür de lege…mehr
KI ist eine hoch innovative, aber zugleich risikoreiche Technologie. Aufgrund ihrer Lernfähigkeit und Autonomie sind ihre Entscheidungen aus ex ante Sicht kaum vorhersehbar. Auch aus ex post Perspektive bleibt ein Transparenzdefizit bestehen. Aufgrund der mit dem Einsatz von KI-Systemen verbundenen spezifischen Risiken stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Staat gegenüber dem Bürger KI einsetzen darf. Dabei hängt das »Ob« des hoheitlichen KI-Einsatzes entscheidend von der Reichweite der Haftung des Staates auf Sekundärebene ab. Das überkommene Staatshaftungsrecht bietet hierfür de lege lata keinen ausreichenden Sekundärrechtsschutz. Der hoheitliche KI-Einsatz wäre ohne die Implementierung eines angemessenen Haftungstatbestands auf Sekundärebene verfassungswidrig. Aus diesem Blickwinkel heraus fordert Pauli die Einführung eines speziellen öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftungstatbestands, den sie abschließend in einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag ausformt.
Laura Katharina Pauli studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Nach ihrem ersten Staatsexamen arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, zunächst am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht bei Prof. Dr. Matthias Valta, dann an der Professur für Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Lothar Michael. Während ihres Vorbereitungsdienstes war sie von November 2021 bis Oktober 2022 bei dem OLG Düsseldorf im Rahmen eines Pilotprojekts als wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt. Seit November 2023 ist sie als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Düsseldorf tätig.
Inhaltsangabe
1. Künstliche Intelligenz als Herausforderung für das öffentliche Haftungsrecht Untersuchungsgegenstand - Terminologische und technische Grundlagen der künstlichen Intelligenz - Themeneingrenzung - Methodik der Arbeit
2. Historische und dogmatische Herleitung des Instituts der Gefährdungshaftung im bürgerlichen und öffentlichen Recht Die zivilrechtliche Gefährdungshaftung als Orientierungsmarke - Das Institut der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung
3. Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung beim hoheitlichen Einsatz von künstlicher Intelligenz Verfassungsrechtliches Transparenzdefizit auf Primärebene - Künstliche Intelligenz als eigenständiges Haftungssubjekt? - Unzulänglichkeit der tradierten staatshaftungsrechtlichen Institute - Gefährdungshaftung als Lösungsmodell
4. Öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung für den exekutiven Einsatz von KI-Systemen de lege ferenda Gesetzgebungsvorschlag - Ausblick
1. Künstliche Intelligenz als Herausforderung für das öffentliche Haftungsrecht Untersuchungsgegenstand - Terminologische und technische Grundlagen der künstlichen Intelligenz - Themeneingrenzung - Methodik der Arbeit
2. Historische und dogmatische Herleitung des Instituts der Gefährdungshaftung im bürgerlichen und öffentlichen Recht Die zivilrechtliche Gefährdungshaftung als Orientierungsmarke - Das Institut der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung
3. Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung beim hoheitlichen Einsatz von künstlicher Intelligenz Verfassungsrechtliches Transparenzdefizit auf Primärebene - Künstliche Intelligenz als eigenständiges Haftungssubjekt? - Unzulänglichkeit der tradierten staatshaftungsrechtlichen Institute - Gefährdungshaftung als Lösungsmodell
4. Öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung für den exekutiven Einsatz von KI-Systemen de lege ferenda Gesetzgebungsvorschlag - Ausblick
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