Die Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften in der Insolvenz ist problematisch, weil das Steuerrecht und das Insolvenzrecht diese Gesellschaften grundlegend unterschiedlich behandeln. Steuerlich sind die Einkünfte der Gesellschaft ihren Gesellschaftern nach dem Transparenzprinzip unmittelbar zuzurechnen, während insolvenzrechtlich eine strikte Trennung der Vermögensmassen gilt. Diese Unabgestimmtheit verursacht erhebliche Rechtsunsicherheiten. Besteuert man die Gesellschafter einer insolventen Personengesellschaft unverändert nach dem Transparenzprinzip (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), haben sie u.U. mit ihrem Privatvermögen die steuerlichen Folgen von Gewinnen und Verlusten zu tragen, deren Entstehung sie nicht mehr beeinflussen können und die vorrangig den Gesellschaftsgläubigern zugute kommen bzw. wirtschaftlich die Insolvenzmasse der Gesellschaft treffen.Die Autorin geht der dogmatisch anspruchsvollen Fragestellung an der Schnittstelle zwischen Steuer- und Insolvenzrecht nach, ob und inwieweit in der Insolvenz an der Einkünftezurechnung nach dem Transparenzprinzip festzuhalten ist. Nach einer eingehenden und kritischen Untersuchung der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Lösungsansätze entwickelt sie auf der Grundlage eines von Karsten Schmidt unterbreiteten und bislang kaum beachteten Vorschlags eine alternative Problemlösung. Diese basiert auf der Idee insolvenzfester Steuerentnahmerechte der Gesellschafter analog zu handelsrechtlichen Aufwendungsersatzansprüchen. Die einschlägigen Vorgaben und Wertungen aus Verfassungs-, Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht finden hierbei angemessene Berücksichtigung.