Die loi de vigilance ist das rechtsvergleichende Vorzeigeobjekt für die Einführung eines deutschen und europäischen Lieferkettengesetzes. Im Jahr 2017 hat der französische Gesetzgeber erstmals haftungsbewehrte Sorgfaltspflichten für Inlandsgesellschaften zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt in Konzernen und Lieferketten festgelegt. Vor diesem Hintergrund untersucht Laura Nasse die Entwicklung der Menschenrechtsverantwortung privater Unternehmen in Frankreich. Im Mittelpunkt der Analyse stehen die sachrechtliche Ausgestaltung der loi de vigilance und ihre Kohärenz mit dem sonstigen französischen Delikts- und Gesellschaftsrecht. Zentral für die Wirksamkeit des Gesetzes ist ferner seine internationalverfahrens- und kollisionsrechtliche Behandlung. Ein Vergleich mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und ein Ausblick auf die europäische Rechtsentwicklung bestätigen den rechtspolitischen Signalcharakter der loi de vigilance .