74,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

In seinen Urteilen zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung liest das Bundesverfassungsgericht über die Regelungen in Art. 13 und 104 GG hinaus zusätzliche Richtervorbehalte in das Verfassungsrecht hinein.
Lars Wildhagen führt die Richtervorbehalte auf einen verfassungsrechtlich gebotenen Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle zurück und stützt dies auf ein von ihm entwickeltes "Prinzip der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen". Hierbei werden Grenzen für den Gesetzgeber bei der Regelung von Richtervorbehalten gezogen sowie die verfassungsrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
In seinen Urteilen zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung liest das Bundesverfassungsgericht über die Regelungen in Art. 13 und 104 GG hinaus zusätzliche Richtervorbehalte in das Verfassungsrecht hinein.

Lars Wildhagen führt die Richtervorbehalte auf einen verfassungsrechtlich gebotenen Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle zurück und stützt dies auf ein von ihm entwickeltes "Prinzip der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen". Hierbei werden Grenzen für den Gesetzgeber bei der Regelung von Richtervorbehalten gezogen sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die am Richtervorbehaltsverfahren beteiligten Organe herausgearbeitet. Die Voraussetzungen der Übertragung der Vorbehaltsentscheidung auf nichtrichterliche Kontrollorgane und deren Ausgestaltung über den einzigen bestehenden Fall der so genannten G10-Kommission hinaus, sind Gegenstand des zweiten Teils der Arbeit.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Lars Wildhagen studierte von 2003-2008 Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2008 legte er vor dem OLG Düsseldorf die Erste Prüfung ab. Von August 2007 bis Mai 2011 war er Geschäftsführer des Freundeskreises der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V. Seit Ende 2011 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Düsseldorf.