Die kommerzielle Tiernutzung außerhalb der Landwirtschaft, wozu etwa Zirkusse, Greifvogel-Flugschauen oder auch Fisch-Spas gehören, findet in den Tierschutzdebatten bislang vergleichsweise wenig Beachtung. Dies äußert sich u. a. darin, dass trotz zahlreicher Ermächtigungen im Tierschutzgesetz die nähere Ausgestaltung vielfach nicht durch Rechtsverordnungen, sondern lediglich durch unverbindliche Gutachten erfolgt. Direkte Verbesserungsmöglichkeiten für den Tierschutz führen häufig über für das deutsche Recht untypische Wege, wie z. B. die Tierschutz-Verbandsklage. Indirekte Verbesserungsmöglichkeiten gibt es insbesondere dort, wo ein Gleichlauf der Interessen von Menschen und Tieren besteht und sich eine Win-Win-Situation herstellen lässt. Gleichwohl können nicht alle Missstände in der gewerblichen Tiernutzung mit den Instrumenten des Tierschutzrechts behoben werden. Hier ist ein Umdenken in der Bevölkerung erforderlich, was eine entsprechende Sensibilisierung voraussetzt.
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