Diese Untersuchung konzentriert sich auf die Frage nach der Grenze zwischen grundrechtlich geschützter Provokation der Mehrheit durch die Minderheit einerseits und symbolisierter Gewaltbereitschaft und Gewalt andererseits. Zu Beginn wird der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab entwickelt und anschließend auf konkrete Probleme im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Versammlungen angewandt: Sind Versammlungen in Form von paramilitärischen Aufmärschen unfriedlich? Vermögen die öffentliche Ordnung oder bestimmte Tage und Orte Beschränkungen zu rechtfertigen? Welche Bedeutung haben das Uniformverbot und der Volksverhetzungstatbestand? Welche Möglichkeiten haben die Landesgesetzgeber? Ergebnis der Arbeit ist, dass ein "Sonderrecht gegen Rechts" nicht existiert.