Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahre 2010 seinen über Jahrzehnte hinweg das Tarifrecht prägenden Rechtsgrundsatz der Tarifeinheit im Betrieb bei Tarifpluralität und damit das Prinzip "Ein Betrieb-Ein Tarifvertrag" aufgegeben. Zu dieser Entwicklung hat u.a. die stetige Veränderung der Gewerkschaftslandschaft in Deutschland in den letzten Jahren beigetragen. In Konkurrenz zu den klassischen DGB-Gewerkschaften traten immer öfter sogenannte Spezialisten- und Spartengewerkschaften wie die Gewerkschaft der Lokführer (GDL), der Marburger Bund, die Pilotenvereinigung Cockpit oder die Gewerkschaft der Flugbegleiter (UFO). Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung auf die Praxis, insbesondere mit Blick auf das Betriebsverfassungsrecht.