Einstweilige Verfügungen treten in einer Vielzahl an Rechtsgebieten und in den unterschiedlichsten Fallgestaltungen auf. Auch im Gesellschaftsrecht hat der einstweilige Rechtsschutz in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass schon aufgrund der Schnelllebigkeit des Wirtschaftslebens eine rasche (vorläufige) Klärung von Streitigkeiten in der Gesellschaft unabkömmlich ist.
Das vorliegende Werk untersucht den einstweiligen Rechtsschutz im Beschlussrecht der GmbH in beide Richtungen - im Vorfeld der Beschlussfassung und nach erfolgter Beschlussfassung - und behandelt unter anderem folgende Themen:
Bedeutung und System der einstweiligen VerfügungenRückführbarkeit als ZulässigkeitserfordernisAnwendungsbereich des § 42 Abs 4 GmbHGVerhältnis von § 42 Abs 4 GmbHG zu § 381 EOSicherungsmittel und -umfangDurchsetzung der einstweiligen Verfügungen
Das vorliegende Werk untersucht den einstweiligen Rechtsschutz im Beschlussrecht der GmbH in beide Richtungen - im Vorfeld der Beschlussfassung und nach erfolgter Beschlussfassung - und behandelt unter anderem folgende Themen:
Bedeutung und System der einstweiligen VerfügungenRückführbarkeit als ZulässigkeitserfordernisAnwendungsbereich des § 42 Abs 4 GmbHGVerhältnis von § 42 Abs 4 GmbHG zu § 381 EOSicherungsmittel und -umfangDurchsetzung der einstweiligen Verfügungen
"Das Buch ist eine hervorragende Arbeit mit dogmatischem Tiefgang, vielen rechtsvergleichenden und teilweise auch rechtshistorischen Aspekten und einer meist überzeugenden Argumentation. Für Theoretiker und Praktiker der rechtsvertretenden und judizierenden Profession ein Must!" (RdW - Recht der Wirtschaft Nr. 11/2023, Hubertus Schumacher)
"Das mit mehreren Wissenschaftspreisen ausgezeichnete Werk ist sicherlich sehr zu empfehlen." (GES Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht Nr. 6/2023)
"Das mit mehreren Wissenschaftspreisen ausgezeichnete Werk ist sicherlich sehr zu empfehlen." (GES Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht Nr. 6/2023)