Terrorismus ist nicht nur eine sicherheitspolitische Fragestellung, sondern hat auch eine privatrechtliche Dimension, der dieses Werk nachgeht. Bei einem terroristischen Anschlag rückt eine Haftung der Attentäter und ihres unterstützenden Umfeldes, aber des Weiteren auch die Verantwortung fahrlässiger Mitverursacher, wie beispielsweise Flugunternehmen und Sicherheitsfirmen in den Blick. Eine ökonomische Analyse des Haftungsregimes sowie konkurrierender Lösungen zur Schadensabnahme und -verteilung zeigt: Jenseits des berechtigten Interesses, katastrophale Schäden durch eine Entschädigung nach Art des September 11th Victim Compensation Fund zu vergemeinschaften, ist es wichtig, die verhaltenssteuernde Wirkung des Deliktsrechts zu erhalten, um terroristische Anschläge zu vermeiden.