Gegenstand der Arbeit ist die Behandlung einiger Probleme, die auf die Erlassung der 1. Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABI. 1989, L 40/1), zurück zu führen sind. Ziel der Richtlinie war eine Vereinheitlichung des Markenschutzes im Gebiet der EU. Die gewählte sprachlichen Fassungen, brachten eine Reihe von Unklarheiten mit sich, die in der Folge im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren auf europarechtl. Ebene geklärt werden sollten. Die Besonderheit des Markenschutzes und die unterschiedl. Interessen, die bei der Form der Richtlinie, die den Mitgliedstaaten einen nicht unbedeutenden Handlungsspielraum in der Umsetzung einräumte, sowie von Anfang an bestehende Probleme durch die Verwendung von unterschiedl. Begriffen in den einzelnen Entscheidung jedes einzelnen Falles zu berücksichtigen sind, haben eine Vielzahl von Urteilen bewirkt, in denen einzelne Begriffe der MarkenRL immer wieder aufs Neue definiert und präzisiert wurden. Erst am 27.3.2013 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung der MarkenrechtsRL vorgelegt. Wohin sich diese Bestrebungen entwickeln, bleibt abzuwarten.
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