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Die Beweissicherung im Ausland im Wege der Rechtshilfe auf Veranlassung eines deutschen Gerichtes ist langwierig. Insbesondere, wenn es um die Begutachtung eines im Ausland gelegenen Grundstücks oder Bauwerks geht und eine Verschaffung des Beweisgegenstandes nach Deutschland aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, werden die Parteien des Rechtsstreits auf den Rechtshilfeweg verwiesen. Hierzu hat das Urteil des OLG Köln vom 5. Januar 1983, 17 W 482/82 beigetragen, das die Anerkennung ausländischer Beweissicherungsverfahren versagte. Die Autorin stellt dieses Urteil zur Diskussion und…mehr

Produktbeschreibung
Die Beweissicherung im Ausland im Wege der Rechtshilfe auf Veranlassung eines deutschen Gerichtes ist langwierig. Insbesondere, wenn es um die Begutachtung eines im Ausland gelegenen Grundstücks oder Bauwerks geht und eine Verschaffung des Beweisgegenstandes nach Deutschland aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, werden die Parteien des Rechtsstreits auf den Rechtshilfeweg verwiesen. Hierzu hat das Urteil des OLG Köln vom 5. Januar 1983, 17 W 482/82 beigetragen, das die Anerkennung ausländischer Beweissicherungsverfahren versagte. Die Autorin stellt dieses Urteil zur Diskussion und untersucht, ob das Ergebnis einer ausländischen Beweisaufnahme, die aufgrund eines selbständigen ausländischen Verfahrens durchgeführt wird, im deutschen Hauptsacheverfahren dem Ergebnis eines deutschen selbständigen Beweisverfahrens gleichgestellt und so wie dieses verwertet werden kann.
Der Umstand, daß die grenzüberschreitende Bautätigkeit wächst und damit die Fülle baurechtlicher Streitigkeiten zunimmt, wird dazu führen, daß die Beweissicherung durch ausländische Gerichte mehr und mehr Bedeutung erlangt. Bei der Diskussion der Verwertbarkeit des im ausländischen gerichtlichen Verfahren zur Beweissicherung gewonnenen Ergebnisses im Hauptprozeß vor einem deutschen Gericht stellt die Autorin fest, daß das deutsche Recht hierzu grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 493 Abs. 1 ZPO eine Grundlage bietet.
Autorenporträt
Die Autorin: Lisa Maria Dörschner, geboren 1968, studierte von 1987 bis 1994 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin sowie an der Université de Lausanne. Mitarbeit am Lehrstuhl Staats-, Völker- und Europarecht an der Universität Potsdam von 1994 bis 1995. Referendarzeit von 1995 bis 1997 in Berlin, Wahlstation an der deutschen Botschaft in Ankara. Seit 1998 Teilzeitstudium an der University of California, Davis. Seit 1998 als Rechtsanwältin bei der Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin tätig.