Im Datenschutz werden hauptsächlich personenbezogene und besondere personenbezogene Daten geschützt. Das Datenschutzrecht wurde am 01.09.2009 reformiert. Dies geschah aufgrund der Datenschutzskandale bei Lidl, bei der Telekom und bei der Deutschen Bahn. Hierbei wurde von vielen Arbeitnehmern das Persönlichkeitsrecht verletzt, welches verfassungsrechtlich fest garantiert ist (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG). Das Persönlichkeitsrecht wurde durch das Mithören der dienstlichen oder privaten Telefonate und durch die Videoüberwachung an nicht zulässigen Orten verletzt. Grundsätzlich galt das Datenschutzrecht durch den § 28 BDSG allgemein. Durch die Reformierung wurde die Vorschrift § 32 BDSG eingefügt, welche sich im Wesentlichen auf das Arbeitsrecht erstreckt und bei den Betroffenen Arbeitnehmern, die gem. § 3 Abs. 11 BDSG erfasst sind, Anwendung findet. Das Datenschutzrecht fordert eine Einwilligung des Betroffenen in Fragen, die die eigene Person betreffen. Bei einer Verletzung der Rechte des Betroffenen hat das Datenschutzrecht Anspruch auf Benachrichtigung sowie Sperrung bzw. Entfernung der Dokumente. Dem Geschädigten steht ein Schadensersatz zu.
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