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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Verfahren wegen Beleidigung nach § 185 StGB gehören in der heutigenZeit zum Alltag eines jeden Rechtsanwalts und Richters. Dieses Delikt kollidiertimmer wieder mit der durch die Verfassung geschützten Kunstfreiheitaus Art. 5 III GG. Dabei werden Juristen in vielen Fällen mit der Frage konfrontiert:Wie weit erstreckt sich die künstlerische Freiheit und wo sind ihreGrenzen? Die Auseinandersetzung mit dem problematischen Verhältniszwischen künstlerischer…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Verfahren wegen Beleidigung nach § 185 StGB gehören in der heutigenZeit zum Alltag eines jeden Rechtsanwalts und Richters. Dieses Delikt kollidiertimmer wieder mit der durch die Verfassung geschützten Kunstfreiheitaus Art. 5 III GG. Dabei werden Juristen in vielen Fällen mit der Frage konfrontiert:Wie weit erstreckt sich die künstlerische Freiheit und wo sind ihreGrenzen? Die Auseinandersetzung mit dem problematischen Verhältniszwischen künstlerischer Freiheit und der durch die §§ 185ff. StGB geschütztenEhre ist schließlich immer eine Einzelfallbetrachtung.Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit dem Urteil des BayerischenOberlandesgerichts (BayObLG) vom 15.07.1993 auseinander. Hierin gehtes um den bayrischen Liedermacher Hans Söllner und seine auf diversenVeranstaltungen vorgetragenen Äußerungen über die Politiker Peter Gauweiler,Dr. Edmund Stoiber und Dr. Franz Josef Strauß. Hauptproblematikdes Urteils ist die Frage, ob es sich bei den Äußerungen um Tatsachenbehauptungenoder Werturteile handelt und ob diese von der Kunstfreiheitnach Art. 5 III GG erfasst sind sowie der Abwägung mit dem von der Verfassunggarantierten Persönlichkeitsschutz der Betroffenen.