Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt der Jurisprudenz stand zuletzt der unilaterale Treaty Override, durch den der nationale Gesetzgeber sich über bestehende Doppelbesteuerungsabkommen hinweggesetzt hat. Das BVerfG hat sich in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2015 intensiv mit der Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens beschäftigt und diese grundsätzlich bestätigt. Diese Arbeit soll die Entscheidung kritisch beleuchten und die Argumentation des Gerichts unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und der einschlägigen Verfassungsprinzipien analysieren und unter Rückgriff auf die kontroverse Debatte zur Verfassungsmäßigkeit im Schrifttum, die Stimmen kritisch würdigen, die eine solche Praxis für fragwürdig halten.Die Bundesrepublik Deutschland hat im Laufe ihrer Geschichte eine Vielzahl an völkerrechtlichen Verträgen abgeschlossen. Dazu gehören neben geschichtsträchtigen, multilateralen Verträgen, wie den Gründungsverträgen zur Europäischen Gemeinschaft und schließlich zur Europäischen Union sowie dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag, auch die bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Sie verweben die BRD mit der internationalen Staatengemeinschaft und stehen in der Tradition einer wachsenden Bereitschaft zur globalen Zusammenarbeit. Zugleich sind sie notwendig, um rechtliche Antworten auf einen stetig größeren und globalisierten Markt zu geben und vermitteln dabei Rechtssicherheit.Die jüngere Geschichte zeigt anhand von Vorfällen wie der Krimkrise oder dem amerikanischen Ausstieg aus dem Übereinkommen von Paris, dass gerade letzterer Aspekt ins Wanken gerät. Auch Deutschland ist von derartigen Durchbrechungen nicht freizusprechen. Im Mittelpunkt der Jurisprudenz stand zuletzt der unilaterale Treaty Override, durch den der nationale Gesetzgeber sich über bestehende Doppelbesteuerungsabkommen hinweggesetzt hat. Das BVerfG hat sich in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2015 intensiv mit der Verfassungsmäßigkeit dieses Vorgehens beschäftigt und diese grundsätzlich bestätigt.Die folgende Arbeit soll die Entscheidung kritisch beleuchten und die Argumentation des Gerichts unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und der einschlägigen Verfassungsprinzipien analysieren. Dabei wird vor allem auf die beiden gewichtigen, abweichenden Auffassungen der beteiligten Bundesverfassungsrichterin Doris König und des schweizerischen Bundesgerichts eingegangen sowie deren Alternativen erörtert.
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