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Der Markt für IoT-Produkte, die als Leistungsbündel mit Serverdiensten und Smartphone-Apps verkauft werden, wächst stetig. Lukas Firsching zeigt aus einer vertrags- und urheberrechtlichen Perspektive auf, dass sich der mehrgliedrige B2C-Vertrieb dieser einheitlichen IoT-Produkte mit dem traditionellen Verständnis einer linearen Kette von Kaufverträgen nicht mehr abbilden lässt. Der Autor plädiert stattdessen für ein Denken in Netzwerkbeziehungen, um sowohl die Verbrauchererwartungen als auch die Funktionsgrenzen der Warenhändler zu schützen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Arbeit…mehr

Produktbeschreibung
Der Markt für IoT-Produkte, die als Leistungsbündel mit Serverdiensten und Smartphone-Apps verkauft werden, wächst stetig. Lukas Firsching zeigt aus einer vertrags- und urheberrechtlichen Perspektive auf, dass sich der mehrgliedrige B2C-Vertrieb dieser einheitlichen IoT-Produkte mit dem traditionellen Verständnis einer linearen Kette von Kaufverträgen nicht mehr abbilden lässt. Der Autor plädiert stattdessen für ein Denken in Netzwerkbeziehungen, um sowohl die Verbrauchererwartungen als auch die Funktionsgrenzen der Warenhändler zu schützen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Arbeit Lösungsansätze, um Direktansprüche gegen die Produkthersteller zu begründen, eine effektive Kontrolle von EULA zu ermöglichen und die Absatzkette in die Rückabwicklung des Kaufpreises einzubinden, wenn digitale Produktkomponenten nicht oder mangelhaft bereitgestellt werden. Die Untersuchungsergebnisse bilden schließlich die Grundlage für eine kritische Würdigung der Warenkauf-RL 2019/771 (EU).
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Autorenporträt
Lukas Firsching studierte von Oktober 2011 bis August 2016 Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. Anschließend war er bis September 2019 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht der Universität Bayreuth und schloss dort im April 2020 seine Promotion unter der Betreuung von Herrn Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) ab. Seit Oktober 2019 ist er Rechtsreferendar am OLG Nürnberg.