Zwischen dem Zugang einer Kündigung und dem rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsschutzstreits liegt mitunter ein langwieriger, schwebebehafteter Zwischenzustand. Dieser Schwebelage wird durch die Rechtsprechung seit der Leitentscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts durch die Anerkennung eines allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs Rechnung getragen. Erfolgt die Weiterbeschäftigung nicht einvernehmlich im Wege eines freiwilligen Prozessarbeitsverhältnisses, steht sie unter dem Eindruck drohender Zwangsvollstreckung und erweist sich als unfreiwillige Prozessbeschäftigung. Die Einordnung dieser unfreiwilligen Prozessbeschäftigung wirft zahlreiche dogmatische Fragen auf, die in dieser Untersuchung behandelt werden. Die Prozessbeschäftigung erfüllt nach Ansicht des Verfassers dabei nicht lediglich ein ideelles Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers; sie erweist sich vielmehr als Rechtsverhältnis mit existentieller Bedeutung.