Der Begriff des Unbeteiligten taucht an verschiedenen Stellen in den Polizeigesetzen auf, seine genaue Bedeutung ist jedoch weitgehend unklar. Der Autor untersucht die Figur des Unbeteiligten auf der Ebene des polizeilichen Handelns und auf der Entschädigungsebene. Auf der Ebene des polizeilichen Handelns wird die Grenze zwischen finaler Inanspruchnahme und unbeabsichtigter Nebenfolge analysiert und der Unbeteiligte auf diese Weise zu anderen Rechtsfiguren abgegrenzt. Besonders berücksichtigt werden dabei das Recht der polizeilichen Datenerhebung und das Recht der polizeilichen Zwangsmaßnahmen. Auf der Entschädigungsebene untersucht der Autor anhand der Figur des Unbeteiligten die Reichweite der polizeirechtlichen Entschädigungstatbestände und beleuchtet ihr Verhältnis zu den ungeschriebenen Instituten des Staatshaftungsrechts. Anhand dieser Erkenntnisse wird ein methodisch gangbarer Weg für die Entschädigung des Unbeteiligten aufgezeigt.
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