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Im Zeitalter der Neuen Medien und einer digitalisierten Welt entstehen vielfältige Fallkonstruktionen, denen mit Strafnormen begegnet werden soll, die ursprünglich vor dem Zeitalter der Neuen Medien entstanden sind. Die Abhandlung unternimmt eine strafrechtsdogmatische Betrachtung der Strafgründe und zeigt anhand einer Untersuchung der Täter, Opfer und des existenten Materials etwaige Unzulänglichkeiten sowie Überregulierungen bei der gegenwärtigen Strafbarkeit der Kinder- und Jugendpornografiedelikte. Der Autor macht deutlich, dass die Aufteilung in § 184b und § 184c StGB mit Blick auf…mehr

Produktbeschreibung
Im Zeitalter der Neuen Medien und einer digitalisierten Welt entstehen vielfältige Fallkonstruktionen, denen mit Strafnormen begegnet werden soll, die ursprünglich vor dem Zeitalter der Neuen Medien entstanden sind. Die Abhandlung unternimmt eine strafrechtsdogmatische Betrachtung der Strafgründe und zeigt anhand einer Untersuchung der Täter, Opfer und des existenten Materials etwaige Unzulänglichkeiten sowie Überregulierungen bei der gegenwärtigen Strafbarkeit der Kinder- und Jugendpornografiedelikte. Der Autor macht deutlich, dass die Aufteilung in § 184b und § 184c StGB mit Blick auf Vorsatzfragen fehleranfällig ist, und problematisiert die Frage, ob die weit vor den Neuen Medien entstandenen Normen aufgrund der Novellierung im Rahmen des 60. StGBÄndG in der Anwendung - unabhängig von dem gewählten technischen Übertragungsweg etwaiger Inhalte - zukunftsfest sind.
Autorenporträt
Lukas Roser studierte von 2013 bis 2018 an der Universität Konstanz. Nach der Ersten juristischen Prüfung absolvierte er das Rechtsreferendariat am Landgericht Konstanz, welches er mit Bestehen der Zweiten juristischen Prüfung 2020 abschloss. Im Anschluss daran verfasste er seine Dissertation an der Universität Konstanz. Seit 2022 ist Lukas Roser als Rechtsanwalt zugelassen und in einer internationalen Großkanzlei tätig.
Rezensionen
»Insgesamt handelt es sich um eine lesenswerte Abhandlung einer sehr differenziert zu betrachtenden Thematik. Sie dürfte bei allen Juristinnen und Juristen sowie Kriminalistinnen und Kriminalisten auf Interesse stoßen, die sich mit diesem Thema beschäftigen müssen. Für die oder den (rechtsmedizinischen) Sachverständige(n), die oder der mit einem Gutachten zur Altersfeststellung auf Bilddokumenten beauftragt wird, lohnt sich die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Hintergründen und Diskussionen.« Prof. Dr. Marcel Verhoff, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 253, Heft 5 u. 6/2024