Das Monopolrecht des Erfinders, des Urhebers oder des Markeninhabers, das aus seinem - in aller Regel nur nationalen - Patent-, Urheber- oder Markenrecht resultiert, würde weitgehend leer laufen, wenn andere die im Ausland (wohlgemerkt legal) vervielfältigten oder mit dem geschützten Zeichen versehenen Produkte unbegrenzt importieren dürften. Aber was ist mit der Warenverkehrsfreiheit - einem der wichtigsten Eckpfeiler der EG? Sollen die Rechteinhaber ihr geistiges Eigentum dazu nutzen dürfen, in unterschiedlichen EU-Staaten unterschiedlich teuer zu verkaufen, Reimporte zu verhindern und so den Binnenmarkt zu segmentieren? Wie die beiden hohen Rechtsgüter - geistiges Eigentum und der freie Warenverkehr im Binnenmarkt - in Ausgleich gebracht werden, ist Thema dieser Bearbeitung. Sie orientiert sich fast ausschließlich an der Rechtsprechung des EuGH - auf Literaturmeinungen wird nur wenig eingegangen. Der wissenschaftlich Ambitionierte mag deshalb enttäuscht sein. Der Praktiker aber wird - hoffentlich - eine schnelle Einführung in dieses interessante und praxisrelevante Rechtsgebiet finden. Die Arbeit ist auf dem Stand von Juni 2008.