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Der Tatbestand der Nachstellung wurde zum 31. März 2007 neu in das Strafgesetzbuch eingeführt. Ziel des Gesetzgebers war es, den spezifischen Unrechtsgehalt beharrlicher Nachstellungen strafrechtlich zu erfassen und zu sanktionieren. Doch schon im Vorfeld der Gesetzes­initiative entbrannte eine heftige Kontroverse, ob es mit Blick auf die bereits bestehenden Straftatbestände überhaupt eines speziellen Stalking Straftatbestandes bedurfte. Ungleich heftiger wurde die Frage diskutiert, auf welche Weise es gelingen kann, der Formulierung des Tatbestandes eine solche Trennschärfe zwischen…mehr

Produktbeschreibung
Der Tatbestand der Nachstellung wurde zum 31. März 2007 neu in das Strafgesetzbuch eingeführt. Ziel des Gesetzgebers war es, den spezifischen Unrechtsgehalt beharrlicher Nachstellungen strafrechtlich zu erfassen und zu sanktionieren. Doch schon im Vorfeld der Gesetzes­initiative entbrannte eine heftige Kontroverse, ob es mit Blick auf die bereits bestehenden Straftatbestände überhaupt eines speziellen Stalking Straftatbestandes bedurfte. Ungleich heftiger wurde die Frage diskutiert, auf welche Weise es gelingen kann, der Formulierung des Tatbestandes eine solche Trennschärfe zwischen strafbaren und straflosen Verhaltensweisen zu verleihen, so dass sie dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügt. Es stellt sich mithin die Frage, ob die Norm die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gesetzesbestimmtheit erfüllt. Um diese Frage abschließend zu beantworten, wird untersucht, inwieweit der Norm im Wege der Auslegung hinreichend Konturen verliehen werden können. Zentraler Punkt jeder Auslegung ist das durch die Norm geschützte Rechtsgut. Die Autorin verfolgt dabei einen neuen Ansatz. Der Schwerpunkt des geschützten Rechtsguts wird weg von der "äußeren" Freiheitssphäre" des Opfers hin zu einem Eingriff in die "innere Freiheit" und den Lebensplan des Opfers verlagert. Im Anschluss werden die Auslegungsprobleme der einzelnen Tatbestandsmerkmale im Lichte der gefundenen restriktiven Rechtsgutsbestimmung betrachtet und einer praxistauglichen Lösung zugeführt. Am Ende folgt neben einer Darstellung der Gesamtergebnisse der Studie ein Blick auf die Auswirkungen für die Praxis.