Die Idee, Kinder als rechtsfähige Subjekte zu begreifen (und nicht als Besitz ihrer Eltern), reicht bis ins 18. Jahrhundert zurück. Und doch hat es rund 200 Jahre gedauert, die Rechte von Kindern weltweit festzuschreiben. Das wichtigste zeitgenössische Dokument hierfür ist die 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedete Kinderrechtskonvention. Mit ihr liegt ein völkerrechtlicher Rahmen vor, der zum Ausgangspunkt für politische Auseinandersetzungen wie für fachwissenschaftliche Debatten wurde. Aktuell dreht sich der politische Streit in Deutschland etwa um die Frage, ob Kinderrechte auch im Grundgesetz verankert werden sollten. In der wissenschaftlichen Diskussion stehen konzeptionelle Fragen im Vordergrund, die sich auf den für die Kinderrechtskonvention zentralen Begriff des Kindeswohls und auf die Auslegung der ihn flankierenden Konzepte participation, protection und provision beziehen. Der Themenschwerpunkt Kinderrechte – Menschenrechte widmet sich dieser Diskussion. Im Fokus steht die gängige Annahme, Kinderrechte durch den Bezug auf Menschenrechte begründen zu können. Welche theoretischen und praktischen Konsequenzen diese Annahme hat, ist jedoch offen. Wer ist das Subjekt der Kinderrechte? Diese Frage zieht sich wie ein roter Faden durch den Themenschwerpunkt. In ihrer Einleitung stellen Teresa Behrends, Johanna Mierendorff und Ralf Mayer die einzelnen Beiträge vor und umreißen das Verhältnis von Kinder- und Menschenrechten sowie die Beziehungen zwischen Kinderrechtsdiskurs einerseits und Kindheitsforschung andererseits.