Der nordrhein-westfälische Entwurf zur Einführung eines Verbandsstrafgesetzes hat die langjährige Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts wieder entfacht. Der Autor nimmt den Gesetzesentwurf zum Anlass, um die bislang vorwiegend im Strafrecht diskutierte Problematik einer kriminalstrafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen aus der Perspektive des Gesellschaftsrechts zu untersuchen. Hierbei analysiert er, ob der vorgelegte Entwurf gesellschaftsrechtliche Wertungen hinreichend berücksichtigt und zieht sodann Gedanken des Gesellschaftsrechts für konzeptionelle Erwägungen zur Ausgestaltung eines Verbandsstrafgesetzbuchs heran.
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