Gegenstand der Arbeit ist die von der ersten frei gewählten Stadtverordnetenversammlung von Ost-Berlin am 11. Juli 1990 verabschiedete und am 23. Juli 1990 in Kraft getretene Verfassung von Ost-Berlin. Sie steht in unmittelbarem zeitgeschichtlichen Zusammenhang mit der Herstellung der deutschen Einheit und der Vereinigung Berlins und bildete die Rechts- und Handlungsgrundlage der Ostberliner Organe bis zu ihrem Außerkrafttreten am 11. Januar 1991. Als erste freiheitliche Verfassung nach Ende des SED-Regimes, noch während des Bestehens der DDR, und mit Blick auf deren bevorstehendes Ende geschaffen, ist die Ostberliner Verfassung vom 23. Juli 1990 in besonderer Weise geeignet, einen Eindruck der verfassungsrechtlichen und grundrechtlichen Wertvorstellungen der Menschen in der DDR während der Wendezeit zu vermitteln.