Die übertragende Sanierung stellt in der insolvenzrechtlichen Praxis ein bewährtes Instrument der Masseverwertung dar. Im Regelfall erfolgt der Vollzug der übertragenden Sanierung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des insolventen Unternehmensträgers. Gleichwohl lassen sich Aspekte ausmachen, die für einen frühzeitigen Vollzug bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren sprechen können. Der Autor zeigt diese Aspekte auf und befasst sich mit den rechtlichen Fragestellungen, die mit dem Vollzug der übertragenden Sanierung im Verfahrensstadium des Insolvenzeröffnungsverfahrens verbunden sind.